BÖRSENORDNUNG .
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Der Einlass Kontrolle ist Folge zu leisten
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Mit dem Entrichten der Eintrittsgebühr (2,-) und dem Betreten der Halle erkennt der Besucher (= auch Verkäufer ) die Börsenordnung an.
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Die angebotenen Tiere sind ständig vom Besitzer oder einer von ihm beauftragten Person zu beaufsichtigen.
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Im Ausstellungsbereich ist Rauchverbot.
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Kranke, verletzte oder offensichtlich sehr scheue Vögel sind nicht zulässig.
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Das Anbieten von Wildfangen ist untersagt.
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Verschmutzte Käfige werden abgewiesen.
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Gefäße für Futter und Wasser müssen sauber sein und so aufgebraucht werden, dass sie nicht durch Kot verschmutzt werden können!
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Futter darf als Einstreu nur verwendet werden, wenn es ständig sauber gehalten wird, d.h. Verschmutzungen sofort entfernt werden.
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Es dürfen nur untereinander verträgliche Vögel in einem Käfig untergebracht werden - möglichst Vögel der gleichen Art oder Rasse.
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Es dürfen nur so viele Vögel in einem Käfig untergebracht werden, dass mindestens ein Drittel der Sitzstangen Fläche und bei Bodenvögel z. B. Wachteln, Täubchen die halbe Bodenfläche frei bleibt.
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Die Käfige müssen mindestens zwei gegenüber liegende Sitzstangen enthalten - Ausnahmen nur bei bei Bodenvögel.
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Die Käfige müssen so groß sein, dass sich die Vögel darin ungehindert bewegen können.
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Die Käfige müssen so gestaltet sein, das Verletzungen der Vögel auszuschließen sind.
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Jeder Stand muss an gut sichtbarer Stelle mit Name und Adresse des Standbesitzers gekennzeichnet sein.
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Für jedes angebotene Tier sind folgende Angaben sichtbar anzubringen •deutsche Namen •Herkunft •Nachzucht •Geschlecht
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Aussteller, die den Auflagen zuwiderhandeln werden von der Vogelbörse ausgeschlossen. (Auch für folgende Märkte!)
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Ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten kein Verkauf an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren.