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BÖRSENORDNUNG  .

  1. Der Einlass Kontrolle ist Folge zu leisten

  2. Mit dem Entrichten der Eintrittsgebühr (1,-) und dem Betreten der Halle erkennt der Besucher (= auch Verkäufer ) die Börsenordnung an.

  3. Die angebotenen Tiere sind ständig vom Besitzer oder einer von ihm beauftragten Person zu beaufsichtigen.

  4. Im Ausstellungsbereich ist Rauchverbot.

  5. Kranke, verletzte oder offensichtlich sehr scheue Vögel sind nicht zulässig.

  6. Das Anbieten von Wildfangen ist untersagt.

  7. Verschmutzte Käfige werden abgewiesen.

  8. Gefäße für Futter und Wasser müssen sauber sein und so aufgebraucht werden, dass sie nicht durch Kot verschmutzt werden können!

  9. Futter darf als Einstreu nur verwendet werden, wenn es ständig sauber gehalten wird, d.h. Verschmutzungen sofort entfernt werden.

  10. Es dürfen nur untereinander verträgliche Vögel in einem Käfig untergebracht werden - möglichst Vögel der gleichen Art oder Rasse.

  11. Es dürfen nur so viele Vögel in einem Käfig untergebracht werden, dass mindestens ein Drittel der Sitzstangen Fläche und bei Bodenvögel z. B. Wachteln, Täubchen die halbe Bodenfläche frei bleibt.

  12. Die Käfige müssen mindestens zwei gegenüber liegende Sitzstangen enthalten - Ausnahmen nur bei bei Bodenvögel.

  13. Die Käfige müssen so groß sein, dass sich die Vögel darin ungehindert bewegen können.

  14. Die Käfige müssen so gestaltet sein, das Verletzungen der Vögel auszuschließen sind.

  15. Jeder Stand muss an gut sichtbarer Stelle mit Name und Adresse des Standbesitzers gekennzeichnet sein.

  16. Für jedes angebotene Tier sind folgende Angaben sichtbar anzubringen •deutsche Namen •Herkunft •Nachzucht •Geschlecht

  17. Aussteller, die den Auflagen zuwiderhandeln werden von der Vogelbörse ausgeschlossen. (Auch für folgende Märkte!)

  18. Ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten kein Verkauf an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren.

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