0€ Gebühr!!!
ANGEL-FLOHMARKT
Unser Angel-Flohmarkt inspiriert sich ganz nach unseren Vogelmarkt. Private Anbieter verkaufen und ankaufen ihre privaten Angelsachen und dazu gibt es bei uns im Geschäft immer auch eine Menge Angebote! Getränke und Essen gibt es auch.
FLOHMARKT-ORDNUNG .
§ 1 Anerkennung Marktordnung
Das Betreten des Geländes ist für Verkäufer, Benutzer des Parkplatzes sowie Besucher nur unter Anerkennung der Flohmarktordnung gestattet. Mit Betreten wird die Flohmarktordnung anerkannt.
§ 2 Marktzeiten
Samstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Die genauen Termine sind dem aktuellen Terminplan zu entnehmen. Ab 12.00 Uhr müssen die Stände gesäubert verlassen sein.
§ 3 Gebühren und Standgröße
Bei Betreten/Befahren des Geländes muss der Verkäufer/Besucher keine Gebühren entrichten.
§ 4 Standaufbau
Pro Person wird ein Stand von bis zu 2m breite bereitgestellt. Wenn Sie mehr benötigen sprechen Sie und direkt an!
§ 5 Benutzung des Parkplatzes
Die Benutzung des Parkplatzes erfolgt auf eigene Gefahr des Parkers. Der Parkplatz ist sauber zu hinterlassen. Verunreinigungen, die der Parker zu verantworten hat, hat dieser unverzüglich zu beseitigen, andernfalls ist der Parkplatzbetreiber/Veranstalter berechtigt diese Verunreinigungen auf Kosten des Parkers beseitigen zu lassen.
§ 6 Anweisungen des Veranstalters
Den Anweisungen des Veranstalters oder seiner Vertreter ist unverzüglich nachzukommen. Märkte sind private Veranstaltungen. Der Veranstalter und seine Vertreter haben das Hausrecht. Verstöße gegen die Flohmarktordnung oder Störung des Marktfriedens können ein Arealsverbot ohne Gebührenerstattung zur Folge haben. Dieses auszusprechen sind auch die Vertreter des Veranstalters berechtigt. Der Veranstalter behält sich vor, ein Arealsverbot nötigenfalls auch zwangsweise durchzusetzen. Personen, die einem ausgesprochenen Arealsverbot zuwiderhandeln, werden vom Veranstalter mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch strafrechtlich verfolgt.
§ 7 Arealsverbot
Das Arealsverbot bezieht sich auf das gesamte Flohmarktgelände einschließlich Parkplätzen, Fahr- und Gehwegen.
§ 8 Haftung bei Schäden
Der Veranstalter übernimmt für Unfälle oder Schäden jeglicher Art im Veranstaltungsbereich keinerlei Haftung. Für Schäden haftet immer der Verursacher. Der Veranstalter haftet nicht für Beschädigung oder abhanden gekommene Gegenstände.
§ 9 Campieren
Das Campieren oder Übernachten auf dem Flohmarktgelände ist strengstens untersagt.
§ 10 Müllbeseitigung
Jeder Verkäufer verpflichtet sich, seinen Standplatz so zu verlassen, wie er ihn vorgefunden hat, d. h. ohne herumliegende Gerümpel, Müll oder sonstige Verunreinigungen zu hinterlassen. Anfallender Müll ist wieder mitzunehmen und eigenständig zu entsorgen. Am Stand vorgefundener Müll wird dem jeweiligen Standinhaber zugeordnet. Bei Zuwiderhandlung wird eine Strafe von EUR 200,– verhängt. Außerdem wird dem oder der Betreffenden sofort Arealsverbot erteilt.
§ 11 Verbotene/Untersagte Artikel
Alle Waren müssen dem Angelsport zuschreibbar sein!
Verboten ist das Anbieten und der Verkauf von:
– Waffen jeder Art einschließlich Zubehör, Dekorations- und Sammlerwaffen
– Militaria
– Gewalt verherrlichenden, rassistischen, pornografischen Gegenständen, Filmen u. Literatur
– Gegenständen, deren Verkauf gegen das Urheber- oder Wettbewerbsrecht verstößt
– Objekten jeglicher Art, auf denen Naziembleme erkennbar sind, oder die solche darstellen
– Lebensmittel sowie Blumen und Pflanzen jeglicher Art
– Tieren
– Plagiaten, Raubkopien
– pyrotechnische Gegenstände
– alle vom Gesetzgeber untersagten Waren
Der Veranstalter legt im Zweifel fest, ob Waren unter dieses Verbot fallen. Zuwiderhandlungen werden mit Arealsverbot belegt. Soweit Personen verbotene Gegenstände mit sich führen, behält sich der Veranstalter vor, diese Personen des Areals zu verweisen. Zusätzlich kann der Veranstalter die Polizei verständigen.
§ 12 Verbot von Glücksspielen und Betteln/Sammeln von Spenden
Glücks- und Geschicklichkeitsspiele sowie Betteln sind auf dem Flohmarkt verboten. Das Sammeln von Spenden für jeglichen Zweck ist auf dem gesamten Areal nur mit Genehmigung des Veranstalters zulässig. Personen, die gegen dieses Verbot bzw. die Einholung der Genehmigung verstoßen, wird sofort Arealsverbot erteilt.
§ 13 Gewerbliche Anbieter
Gewerbliche Anbieter sind auf dem Gelände nicht zulässig.
§ 14 Jugendliche Anbieter unter 18 Jahren
Jugendlichen unter 18 Jahren ist das Anbieten von Waren nur mit Zustimmung des Erziehungsberechtigten gestattet.
§ 15 Bodenbeschaffenheit/Haftung
Das Gelände weist möglicherweise Bodenunebenheiten auf. Außerdem kann es witterungsbedingt zu Bildung von Schnee- und Eisglätte bzw. Rutschgefahr nach Regenfällen kommen. Jeder Teilnehmer und Besucher betritt das Veranstaltungsgelände auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nur bei grober Fahrlässigkeit.
§ 16 Werbung
Das Verteilen von Werbung ist auf dem gesamten Areal unzulässig.
§ 17 Sonstiges
Fahrräder sind aus Sicherheitsgründen auf dem Gelände zu schieben. Das Befahren des Geländes mit Inlineskates oder anderen Sportgeräten und Fahrzeugen ist während der Veranstaltung untersagt. Hunde sind an einer geeigneten Leine zu führen. Auf dem gesamten Flohmarktgelände gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Es darf nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Das Befahren des Geländes geschieht auf eigene Gefahr.
§ 18 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.